Heizen und Lüften

Bei der Wohnungsrückgabe der von Ihnen angemieteten Wohnung ist nach Beendigung des Mietverhältnisses einiges zu beachten.

Es genügt leider nicht, dass Sie die Wohnung nur aufgeben, Sie müssen die Wohnung der Gebäudewirtschaft, Ihrem Vermieter ordnungsgemäß zurück übergeben. Im Zuge der Kündigung Ihrer Wohnung erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung, in der Sie auf die nun nötigen Maßnahmen und Abnahmeregelungen aufmerksam gemacht werden.

Wir empfehlen grundsätzlich bei einer Wohnungskündigung, den in der Kündigungsbestätigung angebotenen Vorabnahmetermin wahrzunehmen, so dass zum Zeitpunkt der fälligen Wohnungsübergabe keine weiteren offene Fragen oder Probleme entstehen und es zu einem reibungslosen Ablauf der Wohnungsabnahme kommen kann. Das ist in Ihrem und in unserem Sinne.

Über alle notwendigen weiteren Schritte, wie Ablesung der Zähleinrichtungen, Abmeldungen bei dem Energieversorger, etc. können Sie sich bei unserem zuständigen Wohnungsverwalter informieren. Er wird Ihnen gerne hilfreich zur Seite stehen.

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