Häufig gestellte Fragen

Bitte wählen Sie Ihr Thema:

Wohnungssuche, Besichtigungstermin und Bewerbung

Bitte wenden Sie sich an unser Serviceteam Wohnen. Wir vereinbaren so schnell wie möglich einen Besichtigungstermin mit Ihnen, wenn Sie sich für eine Wohnung konkret interessieren.

Ihre Terminverschiebung teilen Sie bitte telefonisch unserem Serviceteam Wohnen oder dem konkreten Mitarbeiter mit. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht an mieterservice@gbw-merseburg.de .

Bitte legen Sie je nach Stadium der Bewerbung die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft, sowie Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und/ oder ALG-Bescheide und/ oder sonstige Einkünfte vor. Wir benötigen zudem eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite, Serien- und Zugangsnummer bitte schwärzen), eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom derzeitigen Vermieter oder, bei einem Eigentumsverhältnis, einen aktuellen Grundbuchauszug.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf oder kommen Sie vorbei. Sie können Ihre Wunschkriterien unserem Serviceteam Wohnen auch per Mail mitteilen. Wenn eine passende Wohnung frei wird, melden wir uns bei Ihnen. Teilen Sie bitte auch mit, wenn Sie kein Interesse mehr haben.

Grundsätzlich vermieten wir unsere Wohnungen nicht ungesehen und möchten Sie gerne persönlich kennenlernen. Sollte Ihnen ein Besichtigungstermin aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, können Sie gerne eine Vertrauensperson für die Besichtigung bevollmächtigen.

Ihre neue Wohnung, Mietvertrag, Kaution und Einzugsplanung

Um alles in trockene Tücher zu bringen, wird mit Ihnen ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Alle weiteren Punkte werden unsere Mitarbeiter mit Ihnen gern persönlich besprechen.

Die Kaution zahlen Sie vor Wohnungsübergabe. Wenn Sie in Raten zahlen, dann ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zwei Raten zu Anfang des zweiten und dritten Mietmonats, in jedem Fall aber mit der Mietzahlung für diese Monate. Ein Hinweis: Bei unterbliebener Zahlung der Kaution oder der ersten Rate können wir die Wohnungsübergabe verweigern.

Ja, es ist möglich, die Kaution in drei gleichen aufeinander folgenden monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

In besonderen Fällen akzeptieren wir auch Bank- bzw. Mietkautionsbürgschaften. Erfragen Sie die Möglichkeit.

Die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe. Wir werden dazu einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Eine Wohnungsübergabe vor Vertragsbeginn kann unter bestimmten Voraussetzungen und in Einzelfällen erfolgen. Sprechen Sie uns gern an, ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Übergabe Ihrer neuen Wohnung möglich ist.

Im Übergabeprotokoll halten wir die Ausstattung der Wohnung sowie den Zustand der Räume bei Übergabe der Wohnung fest. Wir notieren die Anzahl der an Sie übergebenen Schlüssel und lesen die Zählerstände aller Wasseruhren, Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler ab. Sie erhalten von uns ein Zweitexemplar des Protokolls für Ihre Unterlagen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung wird Ihnen nach Besitzübergang der Wohnung an Sie ausgehändigt. Im Idealfall erhalten Sie diese direkt bei der Wohnungsübergabe.

Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selber beim Energieversorger an.

Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Gaszähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selber beim Gasversorger an.

Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter an. Wir erklären Ihnen gern, was in Ihrem Standort möglich ist.

Mietzahlung, Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung

Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie unsere Download-Vorlage oder lassen Sie sich von unserem Kundenmanagement das Formular für die Erteilung eines SEPA-Mandats zusenden.

Teilen Sie Ihre geänderten Bankdaten bitte schriftlich unserem Kundenmanagement mit.

Wir freuen uns auf eine Reaktion von Ihnen, denn ohne Sie können wir nichts klären! Wir finden fast immer eine Lösung, wenn Sie wollen. Bei Unklarheiten oder Fragen zu Ihren Mietzahlungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Denken Sie daran, dass Sie ggf. auch staatliche Zuschüsse beantragen können.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über mögliche Zahlungsschwierigkeiten. Wir besprechen dann gemeinsam, was getan werden kann.

Ja, die Möglichkeit besteht meistens. Wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung ab. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns, denn das geht nur mit uns zusammen!

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung), wie zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung, Müllgebühren oder Grundsteuer. Die Heizkosten umfassen die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasseraufbereitung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.

Die Frist, für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen vorliegen. Also für 2024 erhalten Sie bis zum 31.12.2025 Ihre Abrechnung. Wir versuchen das aber schneller zu machen und meistens sind wir im September/Oktober damit fertig.

Allgemeine Fragen beantworten unsere Betriebskostenexperten gern am Telefon. Detaillierte Fragen teilen Sie uns bitte schriftlich mit.

Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. Wenn keine Verrechnung mit möglichen Forderungen aus laufenden Mietzahlungen vorgenommen werden, erhalten Sie Ihr ausgewiesenes Guthaben vier Wochen nach Zugang Ihrer Abrechnung. Nachforderungen werden spätestens vier Wochen nach Zugang mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig.

Das ist meistens kein Problem, bitte vereinbaren Sie mit unserem Serviceteam Wohnen eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften, dazu sollten Sie mindestens zwei- bis dreimal am Tag alle Räume für mindestens fünf Minuten vollständig durchlüften. Zudem sollten Sie gleichmäßig Heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten. Aber unabhängig davon steigen die Preise für Energie wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren.

Hausordnung, Nachbarschaft und Tierhaltung

Glühlampen tauscht meistens der Hausmeister aus. Sagen Sie Ihrem Hausmeister einfach Bescheid. Die Telefonnummer steht am Infobrett im Hauseingangsbereich. Ansonsten rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail oder verwenden Sie das Kontaktformular auf der Homepage.

Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus mit mehreren Mietern gibt es Regeln und die stehen in der Hausordnung. Diese ist uns und unseren Mietern so wichtig, dass sie Bestandteil des Mietvertrages geworden ist. Geregelt wird darin beispielsweise alles rund um den Brandschutz, Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten. Verstöße können bis hin zu einer Kündigung gehen, vor allem aber gehört Rücksichtnahme in einem Mehrfamilienhaus einfach dazu.

Kleine Haustiere wie Wellensittiche sind bei artgerechter Haltung erlaubt. Auch ein Meerschweinchen oder Hamster können gern gehalten werden. Bei Katzen, Hunden oder exotischen Tieren fragen Sie bitte unbedingt vor der Anschaffung des Tieres um Erlaubnis.

Wenn es sich dabei um einen Elektrogrill handelt und Ihre Nachbarn sich nicht vom Geruch belästigt fühlen, dann ist das eigentlich kein Problem. Klingeln Sie doch einfach und sagen Bescheid! Auf keinen Fall dürfen Sie in geschlossenen Gebäuden einen Holzkohlegrill oder anderes offenes Feuer entfachen.

Die Regelung der Ruhezeiten finden Sie in der Hausordnung. Diese ist als Anlage Ihrem Mietvertrag beigefügt. Ist darin nichts anderes vereinbart, beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 7 Uhr morgens, zudem gilt eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.

In vielen Fällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Sollten Ruhestörungen wiederholt auftreten, bitten wir Sie, ein Protokoll zu führen und dies an unser Serviceteam Wohnen weiterzureichen. Wir entscheiden dann, ob mietrechtlich gehandelt werden kann.

Ein Fußabtreter ist im Allgemeinen kein Problem, verhindert er doch auch, dass Schmutz in Ihre Wohnung gelangt. Bei einem Schuhschrank sieht das schon anders aus. Der gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.

Die Sperrmülltermine erfahren Sie unter „Mieterinformation und Downloads“. Bitte stellen Sie Ihre Sachen jedoch erst am Vorabend der Abholung an den dafür vorgesehenen Platz. Die Abholung erfolgt in der Regel kostenlos.

Bitte wenden Sie sich an unser Serviceteam Wohnen oder den Hausmeister vor Ort.

Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleinerer Schäden an Gegenständen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Gas und Wasser, Heizeinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Toilettenspülungen und Kocheinrichtungen, Rollläden, Jalousien und Markisen. Die Summe der Kosten für Kleinreparaturen, die der Mieter zu tragen hat, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt, jedoch der Höhe nach beschränkt auf maximal 8 Prozent der Jahresgrundmiete pro Kalenderjahr.

Heizung, Strom, Hausmüll • Kosten sparen

Stellen Sie das Thermostat Ihrer Heizung tagsüber auf Stufe 3. Auf dieser mittleren Stufe erreichen Sie eine angenehme Raumtemperatur. Wird die Heizung einmal nicht warm, drehen Sie bitte für eine begrenzte Zeit auf Stufe 5.

Die Nachtabsenkung ist ein Verfahren zur Energieeinsparung, bei dem während der Nachtstunden die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage herunter geregelt wird. Das Wasser im Heizkessel wird auf geringere Temperaturen erhitzt und damit weniger Wärme erzeugt als sonst. Wenn Sie Ihre Heizung zwischen 0 und 5 Uhr andrehen, erreichen Sie deshalb eine geringere Raumtemperatur als zu anderen Tageszeiten.

Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften, dazu sollten Sie mindestens zwei- bis dreimal am Tag alle Räume für mindestens fünf Minuten vollständig durchlüften. Zudem sollten Sie gleichmäßig Heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten.

Wichtig ist, immer Stoßlüften statt Kipplüften.

Papier und Pappe gehören grundsätzlich in den blauen Container. Wertstoffsachen für den gelben Sack oder die gelbe Tonne sind getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Helfen Sie, mit einer richtigen Mülltrennung die Umwelt und den Geldbeutel zu schonen.

Gestaltung, Renovierung und Umbauten

Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen je nach Grad der tatsächlichen Abnutzung in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küchen und Bädern alle fünf Jahre, in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren alle acht Jahre. In Ihrem Mietvertrag finden Sie hierzu Informationen, die Ihren Vertrag konkret betreffen und abweichen können.

Dafür brauchen Sie in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung, wenn Sie vorhandene Tapete entfernen und beispielsweise Wände spachteln wollen. Falls Sie einmal ausziehen, müssen Sie zudem bei Rückgabe der Wohnung unter Umständen auf eigene Kosten den früheren Zustand wiederherstellen.

Die Anbringung einer Markise gilt als bauliche Maßnahme, daher benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung.

Wenn es grünt und blüht freuen sich doch alle Hausbewohnerinnen und Bewohner. Gern dürfen Sie im Vorgarten Blumen pflanzen, wenn Sie das mit unserem Serviceteam Wohnen abgestimmt haben. Das regelmäßige Gießen bitten wir Sie dann zu übernehmen.

Dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung durch den Mieter und diese dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Am schnellsten geht es, wenn Sie dazu unser Serviceteam Wohnen ansprechen, wir beraten Sie gern.

Bei dieser baulichen Veränderung benötigen Sie eine Zustimmung des Vermieters. Sprechen Sie bitte wegen einer Wohnraumberatung unser Serviceteam Wohnen an. Informieren Sie sich auch über staatliche Förderungen bzw. eine Förderung durch Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse oder privaten Versicherung bei einem Badumbau.

Leider ja, und in vielen Fällen ist das technisch auch wegen des engen Flurs kaum möglich. In jedem Fall fragen Sie bitte nach, vielleicht ist es ja einfacher, wenn wir eine neue Wohnung suchen, da die Kosten und eine Kaution auch nicht gering sind.

Familienzuwachs, Untermieter

Über die Namensänderung informieren Sie bitte das Serviceteam Wohnen. Vergessen Sie bitte nicht, den Nachweis der Namensänderung (z.B. die Heiratsurkunde) in Kopie beizufügen.

Schön, dass wir auch für Ihren Nachwuchs ein Zuhause sein dürfen. Wir vermerken das neue Familienmitglied in Ihrer Mieterakte, wenn Sie uns das mitgeteilt haben. Vergessen Sie bitte nicht, den Nachweis mit der Geburtsurkunde in Kopie beizufügen.

Wir benötigen von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ein paar Unterlagen. Bitte wenden Sie sich für die weitere Vorgehensweise an unser Serviceteam Wohnen.

Eine Untervermietung beantragen Sie bitte bei unserem Serviceteam Wohnen auch dann, wenn diese nur vorübergehend ist. Sie benötigen dafür eine schriftliche Zustimmung von uns. Bitte teilen Sie unbedingt mit, wenn diese endet! In fast keinen Fällen haben wir keine Bedenken mit der Aufnahme eines Untermieters.

Bitte melden Sie sich bei unserem Serviceteam Wohnen und vergessen Sie nicht den Zuzug auch beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Die dazu benötigte Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie von uns gerne.

Reparatur, Havarie und Beschwerden

Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, manchmal auch das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen und die sachgemäße Pflege der Fußböden.

Einen Defekt an der Heizung müssen Sie in jedem Fall dem Serviceteam Wohnen melden. Eventuell reicht es dann schon aus, wenn der Hausmeister vorbeikommt. Dieser kann zum Beispiel das Thermostatventil überprüfen. Neben zu viel Luft im Heizkörper kann auch ein verkalktes oder verklemmtes Thermostatventil die Ursache dafür sein, dass Ihre Heizung nicht warm wird. Anderenfalls beauftragen wir direkt und umgehend unsere Partnerfirma mit der Reparatur. Denn eine kalte Wohnung ist kein Zuhause!

Wenden Sie sich direkt an unser Serviceteam Wohnen. Dieses prüft Ihr Anliegen und beauftragt ggfls. eine Fachfirma mit der Beseitigung des Mangels.

Als Havarie zählen Schäden, die sofort behoben werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Rohrbrüche, Überschwemmungen, Wassereinbrüche, Sturmschäden oder auch der Komplettausfall von Strom, Wasser und Heizung. Einen Havariefall innerhalb unserer Servicezeiten zeigen Sie bitte unserem Serviceteam Wohnen an. Außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an unsere Havarie Hotline den Bereitschaftsdienst der Gebäudewirtschaft GmbH Merseburg

01802 – 73 73 53 (6 Cent je Anruf)
– immer zuerst anrufen!

Die Nummer finden Sie immer am Aushang in ihrem Treppenhaus, Ihren Unterlagen.

Sprechen Sie unser Serviceteam Wohnen an. Wir veranlassen in den meisten Fällen die Herstellung eines Ersatzschlüssels auf Ihre Kosten. Eine Hausratversicherung übernimmt ggfls. diese Kosten dann.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@gbw-merseburg.de . Im Havariefall außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an unsere Havarie Hotline 01802 – 73 73 53 (6 Cent je Anruf). Die Nummer finden Sie auch immer am Aushang in Ihrem Treppenhaus.

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an mieterservice@gbw-merseburg.de. Wir kümmern uns darum, dass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird.

Zeigen Sie den Mangel, wenn möglich mit Fotos und einer kurzen Beschreibung, bitte schnellstmöglich beim Serviceteam Wohnen an. Die nächsten Schritte entscheiden sich dann.

Kündigung, Auszug und Wohnungswechsel

Ihre Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich und mit einer gültigen Unterschrift eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel sind das 3 Monate.

Gern können Sie uns einen Nachmieter benennen. Wir benötigen vom Interessierten vollständige Bewerbungsunterlagen und prüfen diese. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Nachmieter nicht akzeptieren müssen. Sprechen Sie gern unser Serviceteam Wohnen an, ob es schon Interessierte an Ihrer Wohnung gibt.

Unser Serviceteam Wohnen prüft Ihr Mietzahlungskonto und stellt Ihnen in der Regel eine entsprechende Bescheinigung aus.

Sofern ein Nachmieter vorhanden ist und dieser Ihre Einbauten oder Möbel übernehmen möchte, können diese in der Wohnung verbleiben. Am besten sprechen Sie darüber bei einem Vorabnahmetermin mit unseren Mitarbeitern. Der Nachmieter muss das allerdings in seinem Mietvertrag festhalten.

Ganz allgemein kann man das leider nicht beantworten. In Ihrem Mietvertrag sind dazu Regelungen zu den Schönheitsreparaturen enthalten. Mit Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie ein Merkblatt. Darin finden Sie hilfreiche Informationen zur vertragsgemäßen Wohnungsrückgabe. Gern vereinbaren wir einen Vorabnahmetermin mit Ihnen.

Wir freuen uns, dass Sie weiterhin bei uns wohnen wollen. Teilen Sie uns deshalb frühzeitig mit, welche Kriterien diese haben sollte. Wir prüfen dann, ob wir Ihnen ein entsprechendes Angebot gleich unterbreiten können oder versuchen werden, in den nächsten Monaten für Sie etwas zu finden. In jedem Fall nutzen Sie den Kontakt zum Serviceteam Wohnen.

To top